Eine regelmäßige Wartung ist die Voraussetzung für einen zuverlässigen Betrieb und einer langen Lebensdauer einer Klima- und Kälteanlage.
- Vorbeugung von Störungen bringt erhöhte Betriebssicherheit
- Effizienter Betrieb spart Energie und steigert die Leistung
Für unsere gewerblichen Kunden bieten wir:
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Überprüfung und Inspektion laut §22 der Kälteanlangenverordnung:
§ 22. (1) Kälteanlagen müssen nach größeren Betriebsstörungen, größeren Instandsetzungen sowie
wesentlichen Änderungen der Anlage, jedenfalls aber in Zeitabständen von höchstens einem Jahr, einer Überprüfung hinsichtlich ihrer Betriebssicherheit unterzogen werden. Diese Überprüfungen
sind von befugten fachkundigen Personen vorzunehmen.
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Prüfpflicht laut §13 der Arbeitsstättenverordnung:
Klimaanlagen sind mindestens 1x jährlich, längstens jedoch in Abständen von 15 Monaten auf ihren ordnungsgemäßen
Zustand zu überprüfen.